mhuhn hat geschrieben:Mir wäre eine frühe Bezugsfertigkeit ohne betretbaren Garten lieber als noch mehr Verzögerung (die WohnGut dann ja auch Geld kostet).
An 'Garten' hatte ich jetzt noch gar nicht gedacht...
Ich bin sehr darauf gespannt, wann und ob die Deutschen Wohnwerte Verzugsgebühren zahlen. Das Kleingedruckte gibt da ja einigen Spielraum. Überdurchschnittlich viele Schlechtwettertage - Fristverlängerung (hat da jemand die entsprechenden Werte?). Sonderwünsche - Fristverlängerung. Okay, eine zusätzliche Steckdose sollte jetzt nicht einen Monat Verspätung rechtfertigen können, aber im Detail muss man das erst einmal nachweisen. Nicht zu verschuldende Umstände / Höhere Gewalt - Fristverlängerung. Fällt z.B. die Lieferverzögerung bei den Fenstern darunter?
Stellplatz, Wohnung und Außen/Gemeinschaftsanlagen sind ggf. getrennt abzunehmen, die Wohnung ist abzunehmen, wenn ein Bezug 'zumutbar' ist - wo immer da genau die Zumutbarkeitsgrenze ist. Man wird sehen, ich hoffe, Ihr haltet das Forum auf dem Laufenden.