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Sondertilgung KfW
Verfasst:
Do 28. Mär 2013, 14:13
von mhuhn
Es wird oft die frage diskutiert, ob und in wie weit man den KfW-Kredit bereits vor Auszahlung des Tilgungszuschusses tilgen darf, ohne den Zuschuss zu verlieren. Viele gehen davon aus, dass sie nur den bezuschussten Rest (also bei KfW 40 die 5.000 €) ungetilgt lassen müssen. Wie ich nun erfahren habe, ist das falsch. Der Zuschuss bei KfW40 beträgt nicht 5.000€, sondern 10%. Wer vorher tilgt, verliert also anteilig.
Re: Sondertilgung KfW
Verfasst:
Do 28. Mär 2013, 14:25
von Pille
Der Zuschuss beträgt 10% des Zusagebetrages, bei 50.000 € gibt es beispielsweise 5.000 €. Das ist aber unabhängig von späteren vorzeitigen Tilgungen, solange die Kreditvaluta nicht den Tilgungszuschuss unterschreitet.
Zitat Merkblatt zu Programm 153:
"Der Tilgungszuschuss wird auf den zum Zeitpunkt der Gutschrift gültigen Zusagebetrag berechnet und auf die nach dem Tilgungsplan zuletzt fälligen Raten angerechnet (Verkürzung der Kreditlaufzeit bei gleich bleibenden Annuitäten). Sofern zum Zeitpunkt der Gutschrift die Kreditvaluta geringer ist als die Höhe des Gutschriftbetrages, erfolgt der Tilgungszuschuss nur in Höhe der aktuellen Kreditvaluta. Eine Barauszahlung oder Überweisung des Tilgungszuschusses ist nicht möglich."
Re: Sondertilgung KfW
Verfasst:
Do 28. Mär 2013, 14:40
von mhuhn
Hmm, kann es sein, dass der "Zusagebetrag" sich dadurch definiert, für welche Summe man den Zuschuss beantragt und da der Antrag erst nach Fertigstellung gestellt wird, im Falle eine vorherigen Tilgung der "Zusagebetrag" nicht dem ursprünglichen Kreditbetrag entspricht? Sonst kann ich mir die Darstellung der Bank nicht erklären. Ich habe leider keine Definition des Begriffes "Zusagebetrag" gefunden.