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Diskrepanz Baubeschreibung - Werkpläne

BeitragVerfasst: Fr 19. Jul 2013, 14:33
von BahniGeroellheimer
Gegenwärtig stehen wir vor dem Problem, dass uns der Generalunternehmer für Urban Green manche Lichtschalter, die in den uns zugesandten Werkplänen enthalten waren, streicht bzw. in Rechnung stellt, wenn wir sie doch haben wollen. Er beruft sich dabei auf die Baubeschreibung.
Zum einen geht es um einen zweiten Lichtschalter für die Brennstelle im Kinderzimmer. Die Baubeschreibung macht über die Anzahl der Lichtschalter keine Angabe, aber es heißt dort: „Eine Deckenbrennstelle auf Tasterschaltung“.
:?: Kennt sich jemand mit diesen Angelegenheiten aus? Hat der Begriff "Tasterschaltung" nicht die Konsequenz, dass es mehr als einen Schalter geben sollte?

Und wie steht es mit der Anzahl von Schaltern für das Licht am Balkon? In unserer Wohnung hat man aus drei Zimmern Zugang zum Balkon. Für den Leuchtenauslass am Balkon waren in zwei dieser Zimmer Schalter im Werkplan eingezeichnet. Wir wünschten uns, dass man von jedem dieser drei Zimmer das Balkonlicht schalten könnte. Nun sollen wir aber zwei Schalter bezahlen! Die Baubeschreibung lautet bezüglich Balkonlicht: "Ein Leuchtenauslass von innen schaltbar". Sie lässt aber offen, durch wie viele Schalter sie von innen schaltbar ist.
:?: Welche Lösungsvorschläge könnte es geben?

Danke im Voraus!

Re: Diskrepanz Baubeschreibung - Werkpläne

BeitragVerfasst: So 21. Jul 2013, 10:37
von Tossa
'Eine Deckenbrennstelle auf Tasterschaltung' - da reicht ein Schalter/Taster. Der Taster ist nur eine spezielle Schalterform auf Impuls (oft in Treppenhaus zu finden mit automatischer Zeitschaltung). Da hat man schlechte Karten im tollen Bauträgerstandard mehr zu bekommen. Da bleibt nur den Taster möglichst geschickt zu positionieren oder eben noch den zweiten Schalter zu beauftragen (und das lässt sich der Bauträger vergolden). Hier hätte nur geholfen vorab die Preise schon in den Kaufvertrag zu nehmen, aber das machen wohl die wenigsten in der BS. Bei anderen Hausbauprojekten ist das schon sinnvoll, um nicht böse Überraschungen zu erleben. In der BS denken die meisten nur schnell kaufen und beachten die wichtigen Details nicht in der BS, die man oft gar erst mal gar nicht erhält. Oft ist insbesondere die Elekroausstattung in der BS für heutige Verhältnisse eher am unteren Ende oder es fehlen wie bei Wohngut die Accessoires und die Duschkabine im Bad (beides summiert sich schnell auf einen vierstelligen Betrag). Bei den hohen Preisen in der BS nicht nachvollziehbar. Beschweren würde ich mich allerdings schon mal bei der LBBW und Sparkasse, vielleicht geht ja noch was auf dem Kulanzweg.


'Ein Leuchtenauslass von innen schaltbar' - da gibt es schon etwas schon mehr Interpretationsspielraum, allerdings würde ich hier auch keine rechtliche Auseinandersetzung eingehen, prinzipiell hat der Bauträger das Soll aus der BS wahrscheinlich mit einem Schalter erfüllt. Ob mehrere Schalter innen Sinn machen, hängt auch von der Leuchte ab, vielleicht bräuchte man bei der beschriebenen Größe sogar 2 Leuchten um die Fläche auszuleuchten. Und das wird wahrscheinlich nicht gehen wegen dem architektonischen Gesamtbild.

Ich würde wichtige Elektrozusatzausstattungen beauftragen und entsprechend in den sauren Apfel beißen. Bei 'nice-to-haves' würde ich es mir doch stark überlegen, außer Geld spielt keine Rolle. Auch was hinterher noch gemacht werden könnte, würde ich dann nicht über den GU beauftragen (bei Elektro idR meist schwierig).