von mhuhn » Do 28. Mär 2013, 14:13
Es wird oft die frage diskutiert, ob und in wie weit man den KfW-Kredit bereits vor Auszahlung des Tilgungszuschusses tilgen darf, ohne den Zuschuss zu verlieren. Viele gehen davon aus, dass sie nur den bezuschussten Rest (also bei KfW 40 die 5.000 €) ungetilgt lassen müssen. Wie ich nun erfahren habe, ist das falsch. Der Zuschuss bei KfW40 beträgt nicht 5.000€, sondern 10%. Wer vorher tilgt, verliert also anteilig.
Wohngut 1.BA Reihenendhaus R7