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Zusage KfW-Zuschuss

BeitragVerfasst: Fr 22. Feb 2013, 08:07
von mhuhn
Weiß jemand, wie der Ablauf bzgl. KfW-Zuschuss ist? Meine Bank hat mir gesagt, ich solle vor schriftlicher Zusage der KfW, dass sie den Zuschuss zahlen, nicht all zu viel tilgen, da die KfW manchmal restriktiv wäre und selbst dann den Zuschuss nicht zahlen würde, wenn noch ein Anteil in Höhe des Zuschusses ungetilgt ist. Wann bekomme ich wohl so eine Zusage und wer leitet die ein? Muss ich wohl etwas an die KfW schicken, um das anzuleiern?

Re: Zusage KfW-Zuschuss

BeitragVerfasst: Fr 22. Feb 2013, 09:51
von Stefan
Das Darlehen ist für ein Jahr tilgungsfrei, d.h. eine Tilgung ist zunächst ohnehin nicht vorgesehen. Für den Zuschuss reicht man innerhalb von 9 Monaten nach Auszahlung des gesamten Kreditbetrages die "Bestätigung nach Durchführung“ bei der Hausbank ein. Das Formular bekommst Du von Deiner Hausbank, wenn Du es nicht schon hast. Dieses Formular geht an den Bauträger, also WohnGut, der das Erreichen des KfW-Effizienzhaus-Standards 40 bestätigt. Dann gibst Du es an Deine Hausbank, diese kümmert sich dann um die Abwicklung mit der KfW. Dann wird Deinem Darlehenskonto der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.

Wie eine vorzeitige Sondertilgung diesen Prozess beeinflusst weiss ich nicht, wenn Du aber bis zum Eingang des Tilgungszuschusses auf Deinem Darlehenskonto wartest, gehst Du auf Nummer sicher.

Re: Zusage KfW-Zuschuss

BeitragVerfasst: Fr 22. Feb 2013, 10:22
von Stefan
Noch ein anderer Punkt, nur aus Neugier: Warum überhaupt eine Sondertilgung machen, bzw. das Darlehen vorzeitig zurückzahlen? Derzeit bekommst Du mehr Zinsen auf ein Tagesgeld, als Du Zinsen für das Darlehen aufwenden musst. Nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist es also besser, das Geld anzulegen, und das Darlehen regulär zu tilgen.

Re: Zusage KfW-Zuschuss

BeitragVerfasst: Fr 22. Feb 2013, 10:30
von Pille
Also soweit ich weiß ist es kein Problem vor Erhalt des Tilgungszuschusses zu tilgen. Laut Vertrag ist "die vorzeitige Rückzahlung des Kredits innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist als einmalige vollständige Rückzahlung oder in Teilbeträgen jederzeit kostenfrei gestattet".

Man sollte nur darauf achten, dass bei Gutschrift des Zuschusses mindestens der Tilgungsbetrag übrig ist, da eine Überweisung oder Barauszahlung des Tilgungszuschusses ausgeschlossen ist.

@Stefan
das hängt davon ab wann man das KfW-Darlehen beantragt hat. Vor 2 Jahren wurden noch Zinsen von 3.5 bis 4 % aufgerufen..

Re: Zusage KfW-Zuschuss

BeitragVerfasst: Fr 22. Feb 2013, 10:33
von mhuhn
Zum Zeitpunkt Juni 2011 lag der KfW-Zinssatz bei über 4% (sogar über dem der Bank). Wenn Du mir sagst, wo ich so viel für's Tagesgeld bekomme, dann hat sich mein Thema erledigt ;-)

Danke für die ausführliche Info. Ich denke, wir werden nur einen kleinen Teil tilgen, um das Risiko gering zu halten.

Re: Zusage KfW-Zuschuss

BeitragVerfasst: Fr 22. Feb 2013, 12:36
von Stefan
Wow, ich wußte nicht, das der Zinsunterschied so groß ist! Vergesst meinen Kommentar einfach :)