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Bestellung des Hausverwalters

BeitragVerfasst: Mo 28. Jan 2013, 23:11
von heidelberg123
Hallo Zusammen,

wir wollten kurz auf dieser Thematik eingehen. Wie Ihr vielleicht weisst, wird erstmal der Hausverwalter direkt vom DWW bestellt. Parallel dazu, wird dieser Hausverwalter die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durchführen. Wir sehen in gewissermassen ein Konfliktpotenzial zu lasten der Eigentümergemeinschaft sowie auch Interessenkonflikt.
Ausserdem, so weit ich weiss, wird DWW den Hausverwaltervertrag alleine verhandeln und aufsetzen.

Ich sehe, dass wir uns Eigentümer zusammen schliessen sollten, um rechtzeitig hierzu Einfluss zu gewinnen. Schliesslich sind wir diejenigen die später die Verträge behalten.

Da wir auch neu sind, würden wir uns sehr freuen, wenn wir, die Wohngut-Eigentümer (In unserem Fall Eigentumswohung) , die bereits jetzt eine WEG gebildet haben, uns vielleicht in einem Bar oder Kaffee treffen um uns kennenzulernen und uns gegenseitig zu unterstützen. So könnten wir Fragen, Probleme und Interessen zusammen besprechen und vor dem Bauträger DWW vortragen.

Schliesslich sitzen wir alle im "selben Boot" und müssen gemeinsam unsere Interessen vertreten können.

Re: Bestellung des Hausverwalters

BeitragVerfasst: Mo 28. Jan 2013, 23:24
von heidelberg123
Wir (A 02) haben auch schon darueber gesprochen und waeren auf jeden Fall dabei!
Terminvorschlag waere z.B. Sonntag 17 Uhr im Schwarzen Peter in der Weststadt.
Wer waere dabei, bzw. hat einen anderen Vorschlag? Dann wuerden wir einen Tisch reservieren.

Re: Bestellung des Hausverwalters

BeitragVerfasst: Di 29. Jan 2013, 02:14
von Stefan
Dies sind gute Punkte, denen ich voll zustimme. Wir sind auch Käufer einer Wohnung in A, und wären gern bei einem Treffen dabei. Ich bin leider erst wieder ab Mitte nächster Woche in Heidelberg.

Re: Bestellung des Hausverwalters

BeitragVerfasst: Di 29. Jan 2013, 21:40
von Stefan
Insgesamt scheint es so, das die Wahl des Verwalters durch den Bauträger üblich ist. Dies passiert normalerweise in der Teilungserklärung. Da ein Interessenkonflikt vorliegen könnte, ist diese Wahl auf 3 Jahre beschränkt. Dann kann ein neuer Verwalter gewählt werden. Vorher ist eine Neuwahl nur aus bestimmten Gründen möglich.

Ich denke man muss hier schauen, welcher Verwalter bestellt wurde, und ob er einen guten Job macht. Zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums würde ich vorschlagen, das wir als WEG einen unabhängigen Baugutachter hinzu ziehen, der eine ordentliche Abnahme in unserem Interesse sicherstellt. Wenn die Kosten eines solchen Gutachters auf die einzelnen Mitglieder der WEG umgelegt werden, sollte dies ein sehr überschaubarer Rahmen sein, im Bereich von 50 EUR pro Wohnung.

Anbei auch eine kurze Übersicht zur Verwalterwahl, mit einigen Infos zum Erstverwalter (aus http://www.wohnungseigentumsrecht-ratge ... alter.html):

Erstverwalter

Der erste WEG-Verwalter wird normalerweise in der Teilungserklärung durch den Bauträger bestimmt. Der Erstverwaltervertrag hat nach § 26 Abs. 1 S. 2, Halbsatz 2 WEG eine Höchstdauer von 3 Jahren. Problematisch kann es für die Wohnungseigentümer werden, wenn ein Bauträger der Gemeinschaft einen WEG-Verwalter aufzwängt und Baumängel aufgetreten sind, deren Behebung die Hauptaufgabe des WEG-Verwalters in den ersten Jahren ist. Erfahrungsgemäß haben diese WEG-Verwalter aus dem Lager des Bauträgers wenig Interesse daran, Baufehler aufzudecken.

Vorbereitung der Verwalterwahl

Die Bestellung eines WEG-Verwalters durch Beschluss muss vorbereitet werden, in dem in die Tagesordnung das Thema Verwalterwahl aufgenommen wird. Dazu ist jeder WEG-Verwalter verpflichtet. Nicht verpflichtet ist der WEG-Verwalter Interessenten für die WEG zu suchen. Deshalb ist es wichtig, dass Wohnungseigentümer, die einen neuen WEG-Verwalter haben wollen, Kandidaten suchen, die sich in der Eigentümerversammlung der WEG vorstellen. Der Verwaltungsbeirat kann mit der Vorauswahl von WEG-Verwaltern beauftragt werden.

Ein interessanter Artikel auch hier:

http://www.focus.de/immobilien/kaufen/t ... 54238.html

Re: Bestellung des Hausverwalters

BeitragVerfasst: Mo 8. Apr 2013, 20:07
von CleMad
In der Teilungserklärung ist der Erstverwalter bereits benannt. Siehe §9(1). Dort steht die GGH Heidelberg.

Re: Bestellung des Hausverwalters

BeitragVerfasst: Sa 13. Apr 2013, 17:54
von Nitsrik
Guten Tag,
hat die erste Eigentümerversammlung bei Wohngut denn inzwischen stattgefunden? Wen haben Sie als Bausachverständigen für die Gemeinschaftseigentum-Abnahme genommen? Was würden Sie uns (Pfaffengrunder Plateau) als Tipps mit auf den Weg geben?
Dann würde mich noch interessieren, bei wem Ihre Wartungsverträge abgeschlossen wurden. Es wäre sicherlich zum Vorteil von uns allen, wenn sich hier mehrere Wohnblock zusammen tun, um Konditionen zu verhandeln.
Vielen Dank für jedwege Information.