von Stefan » Mo 4. Mär 2013, 21:59
Die Rate von der mhuhn spricht, ist allerdings die vorletzte Rate. Diese muss vor der Übergabe gezahlt werden, und für die Übergabe sollte der Bautenstand ja auch den Elementen auf der Rechnung entsprechen, sprich Fliesen, Fassade usw. müssen fertig sein. Ich vermute das der Bauträger die Rechnung einfach 2 Wochen vor Übergabetermin stellt, so das diese genau zum Übergabetermin fällig gestellt ist, und dann darauf setzt, dass alles auch wirklich fertig wird. Das ist natürlich für den Käufer schwierig, aber man kann mit der Begleichung der Rechnung bis kurz vor Fälligkeit warten, und wenn dann der Bautenstand auf der Rechnung nicht erreicht ist, muss der Übergabetermin ohnehin verschoben werden. Die finale Rechnung folgt dann noch nach der endgültigen Fertigstellung, diese dient dann auch als Sicherheit für die Beseitigung etwaiger Mängel oder offener Arbeiten.