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Zeitpunkt Kündigung der alten Wohnung

BeitragVerfasst: Mi 20. Jun 2012, 18:14
von mhuhn
Auch wenn wir Ende September sicher mehr absehen können als jetzt wird es doch auch dann noch unklar sein, wann die Bezugsfähigkeit genau erreicht werden wird. Aktuell ist von einer dreimonatigem Spanne zwischen geplantem und vertraglich garantiertem Termin auszugehen. Wie handhabt Ihr das? Kündigung der alten Bleibe mit Wirkung zum 31.12. und dann Risiko, im Januar die Möbel temporär irgendwo lagern zu müssen? Oder Kündigung mit Wirkung zum 31.3. und die unnötige Miete ab Januar in Kauf nehmen? Oder irgendwas dazwischen?

Re: Zeitpunkt Kündigung der alten Wohnung

BeitragVerfasst: Fr 22. Jun 2012, 12:31
von Pille
Ich hoffe dass man Ende September /Anfang Oktober schon ziemlich genau absehen kann ob alles im Plan ist und auch einigermaßen bleiben wird und bei der Abnahme keine größeren "Komplikationen" zu erwarten sind. Wenn dann noch der avisierte Einzugstermin beispielsweise auf Mitte Dezember fällt, so dass noch ein paar Tage/Wochen Puffer ist, werde ich wohl zum 31.12. kündigen. Vielleicht besteht im Gespräch in Abstimmung mit dem bisherigen Vermieter auch noch die Möglichkeit, bei unvorhersehbaren Verzögerungen noch ein paar Tage länger drin zu bleiben (z.B. falls im Zuge des Mieterwechsels eh größere Renovierungsarbeiten vorgesehen sind).

Man sollte sich da aber im Hinblick auf die Abnahme der Wohnung keinesfalls selbst zeitlich unter Druck setzen. Nicht dass man noch mangels Wohnalternativen an der falschen Stelle ein Auge zudrückt. Dann lieber in den sauren Apfel beißen und noch etwas länger Miete zahlen.

Falls man eine Möglichkeit hat kostenfrei und unkompliziert einzulagern ist man natürlich da auch noch etwas flexibler..