Wird es in den Wohnungen möglich sein, die Luftzufuhr abzustellen? Wie ist es im Bauabschnitt 1 geregelt?
Abgesehen von dem Wunsch, an heissen Tagen das selbst und individuell zu regeln, was ist in Notfällen zu tun?
Angenommen es passiert ein Gefahrgutunfall am Bahnhof, oder ein Kunststofflager brennt (wie vor Kurzem in Ludwigshafen auf der Insel) und Anwohner werden dringend aufgefordert, wegen giftiger Dämpfe ihre Fenster und Türen geschlossen zu halten. In den Reihenhäusern ist es anscheinend möglich, die Lüftung abzuschalten. Wie ist es in den Etagenwohnungen gedacht? Muss in einem solchen - hoffentlich nie eintretenden, aber auch nicht auszuschliessenden - Notfall dann das Abstellen der Pumpe etwa zentral über die Hausverwaltung laufen?!?