von mhuhn » Mi 20. Jun 2012, 18:14
Auch wenn wir Ende September sicher mehr absehen können als jetzt wird es doch auch dann noch unklar sein, wann die Bezugsfähigkeit genau erreicht werden wird. Aktuell ist von einer dreimonatigem Spanne zwischen geplantem und vertraglich garantiertem Termin auszugehen. Wie handhabt Ihr das? Kündigung der alten Bleibe mit Wirkung zum 31.12. und dann Risiko, im Januar die Möbel temporär irgendwo lagern zu müssen? Oder Kündigung mit Wirkung zum 31.3. und die unnötige Miete ab Januar in Kauf nehmen? Oder irgendwas dazwischen?
Wohngut 1.BA Reihenendhaus R7